Die 7 größten Fehler bei der GB Psych – und wie Sie Haftungsrisiken vermeiden

Die 7 größten Fehler bei der GB Psych – und wie Sie Haftungsrisiken vermeiden

14. Juli 2026

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych) ist laut Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) für alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht. Doch in der Praxis scheitern viele HR-Verantwortliche und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) an der Umsetzung. Das Risiko im Ernstfall: Bußgelder, Organisationsverschulden bei Behördenprüfungen oder unbrauchbare Daten, die keinen echten Mehrwert bieten.

Wer die typischen Fallstricke kennt, schützt das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und sorgt für echte Rechtssicherheit. Hier sind die sieben häufigsten Fehler bei der GB Psych – und wie Sie es besser machen.

Fehler 1: Die GB Psych als „Eintagsfliege“ betrachten

Viele Unternehmen sehen die Beurteilung als reines „Häkchen-Projekt“. Einmal durchgeführt, abgeheftet, fertig. Das Gesetz verlangt jedoch einen kontinuierlichen Regelprozess. Spätestens bei wesentlichen Veränderungen im Betrieb – wie Umstrukturierungen, neuen Arbeitsformen (Remote/Hybrid) oder deutlichen Personalveränderungen – ist eine anlassbezogene Aktualisierung zwingend erforderlich.

Fehler 2: Nur auf die psychische Gesundheit der Mitarbeiter schauen

Ein fataler Denkfehler: Es geht bei der GB Psych nicht um die psychische Verfassung oder Krankheiten einzelner Beschäftigter. Es geht um die Arbeitsbedingungen. Bewertet werden die Belastungsdimensionen nach den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA): Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und Arbeitszeit.

Fehler 3: Den Betriebsrat oder die Beschäftigten zu spät einbinden

Die GB Psych ist in vollem Umfang mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG). Wer die Mitarbeitendenvertretung erst informiert, wenn das Verfahren bereits steht, riskiert einen kompletten Projektstopp. Zudem verpufft der Effekt, wenn die Beschäftigten selbst nicht aktiv in den Prozess integriert werden.

Fehler 4: Ungeeignete oder nicht-validierte Erhebungsmethoden nutzen

Mal eben einen eigenen Fragebogen in Word zusammenbauen oder ein rein informelles Workshop-Format ohne Struktur nutzen? Das scheitert meist vor der Aufsichtsbehörde. Erforderlich sind wissenschaftlich validierte Verfahren oder standardisierte, digitale Analysen, die die Belastungsfaktoren systematisch und messbar erfassen.

Fehler 5: Keine Maßnahmen ableiten (Die „reine Erhebung“)

Hier scheitern laut Prüfpraxis die meisten Unternehmen. Es nützt nichts, Daten zu erheben, wenn daraus keine konkreten, schriftlich fixierten Maßnahmen mit klaren Verantwortlichen und festen Terminen resultieren. Bleibt es bei der reinen Erhebung, gilt die GB Psych rechtlich als nicht ordnungsgemäß durchgeführt.

Fehler 6: Die gesetzliche Wirksamkeitskontrolle vergessen

Eine Maßnahme zu beschließen und umzusetzen ist nur die halbe Miete. Der Gesetzgeber fordert den Nachweis, dass die eingeleiteten Schritte die psychische Belastung auch tatsächlich nachweisbar gesenkt haben. Diese Wirksamkeitskontrolle muss zwingend dokumentiert werden.

Fehler 7: Unklare Verantwortlichkeiten im Alltag

Wenn die GB Psych rein beim beauftragten Arbeitsschutz oder der HR-Abteilung „abgeladen“ wird, ohne dass die Führungskräfte operativ eingebunden sind, scheitert der Prozess. Führungskräfte tragen die primäre Verantwortung für die Arbeitsbedingungen in ihren Teams und müssen im Prozess die zentrale Rolle spielen, unterstützt durch Experten.

Fazit: Wie sicher stehen Sie da?

Wer die GB Psych von Anfang an als strukturierten Regelprozess aufsetzt – von der validierten Erhebung über die saubere Einbindung der Führungskräfte bis hin zur dokumentierten Wirksamkeitskontrolle –, schützt das Unternehmen wirksam vor Haftungsrisiken.

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